Allgemeine Geschäftsbedingungen der JOB Cosmetics GmbH ab 01.02.2012
Präambel
Wir danken zunächst für Ihr Interesse an unseren Produkten. Die nachfolgenden Klauseln geben im Wesentlichen den Inhalt der ohnehin geltenden gesetzlichen Bestimmungen wieder. Besonderheiten gelten lediglich im Hinblick darauf, dass wir eine besonders schnelle Vertragsabwicklung anstreben, um unseren Kunden zeitnah mit den gewünschten Produkten zu beliefern. Dies bedarf eines besonderen vertraglichen Rahmens.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für Sie nur dann, wenn Sie selbst Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB sind.
2. Die von unseren Kunden geschätzten kurzen Lieferzeiten können wir nur dann gewährleisten, wenn wir die Aufträge unmittelbar ausführen können. Bereits aus diesem Grunde können wir entgegenstehende und von unseren Lieferbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen nur dann anerkennen, wenn wir diesen im Einzelfall zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.
3. Zukünftigen Rechtsgeschäften im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung liegen die nachstehenden Lieferbedingungen ebenfalls zugrunde, soweit es sich um Geschäfte vergleichbarer Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Preislisten und Werbematerialien sind keine verbindlichen Angebote, sondern dienen Ihnen als Basis zur Vornahme von Bestellungen. Ihre Bestellung ist dann das für uns maßgebliche Angebot.
2. An dieses unter Ziffer 1 erläuterte Angebot sind Sie 10 Tage gebunden. Wir werden uns aber bemühen, Ihnen umgehend nach der Prüfung der Liefermöglichkeit die Annahme durch Übersendung einer Auftragsbestätigung zu erklären. Bei sofortiger Lieferung kann diese schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.
3. Sollte von uns ein konkretes Angebot an Sie gerichtet werden, ist dieses bis zur Ihrer ausdrücklichen Annahme frei widerruflich.
4. Abbildungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen sind unverbindlich, sofern Sie nicht ausdrücklich und schriftlich von uns als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Lieferfristen und -termine; Verzug
Wir werden die Lieferung nach Möglichkeit unverzüglich ausführen. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine versuchen wir unter allen uns zumutbaren Anstrengungen einzuhalten. Die Einhaltung hängt jedoch insgesamt von vielen Faktoren ab, die wir nicht immer zu beeinflussen in der Lage sind. Dies vorausgeschickt gilt Folgendes:
1. Von Ihnen auf einem Angebot oder Bestellformular ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung angegebenen Lieferfristen bzw. Liefertermine können wir daher nicht als verbindlich anerkennen. Dies hat zur Folge, dass wir erst in Verzug geraten, nachdem wir von Ihnen eine Mahnung erhalten haben und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugseintritts vorliegen. § 286 Absatz 2 Nr. 1 und 2 BGB ist mangels Vereinbarung damit nicht anwendbar.
2. Haben wir ausnahmsweise schriftlich und individualvertraglich einen verbindlichen Liefertermin vereinbart, so steht dieser unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferanten ihrerseits rechtzeitig und mangelfrei liefern. Erfolgt die Selbstbelieferung ohne unser Verschulden nicht oder nicht mangelfrei, so werden wir Sie umgehend schriftlich darüber informieren. Wir sind dann berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens aber für 3 Monate, zu verlängern.
3. Bei Import und Export-Geschäften können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern uns oder unseren Vorlieferanten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden oder die Ausführung des Vertrages infolge behördlicher Verbote unmöglich ist oder wird. Ansprüche gegen uns können Sie hieraus nicht herleiten.
4. Treten nach Vertragsschluss bei uns oder Dritten Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder ähnliche Ereignisse ein und war der Eintritt dieser Ereignisse für uns unvorhersehbar, unvermeidbar und außergewöhnlich und trifft uns an deren Eintritt kein Verschulden, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, soweit diese drei Wochen nicht überschreitet und die Verlängerung für Sie zumutbar ist.
5. Sollten wir doch einmal in Lieferverzug kommen, so ersetzen wir den Ihnen dadurch entstandenen Schaden. Die Haftung ist jedoch begrenzt auf 15 % des Lieferwertes. Weitere Ihnen zustehende Ansprüche und Rechte wegen des Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 4 Preise, Preisanpassung; Erstlieferung, Retouren, Zahlungsverzug
1. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, selbstverständlich exklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, ohne Verpackung und Versand ab Lager. Bei Kunden innerhalb der EU, welche uns vor Rechnungsstellung Ihre MWSt-ID-Nummer mitteilen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
2. Die Waren werden zu den jeweils am Tage der Lieferung geltenden Listenpreisen in Rechnung gestellt. Werden nach Geschäftsabschluss Frachtkosten, Versicherungskosten, öffentliche Abgaben (wie z. B. Zölle, Im- oder Exportgebühren) neu eingeführt oder erhöht, so sind wir auch bei frachtfreier oder verzollter Lieferung berechtigt, solche Mehrbelastungen dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.
3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
4. Retouren werden nur nach vorheriger Genehmigung und nur frei Haus angenommen.
5. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
6. Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass der gesetzliche Verzugszins, den wir im Falle eines Zahlungsverzugs in Rechnung stellen können, 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.
§ 5 Haftung; Untersuchungs- und Rügeobliegenheit; Mängelansprüche
1. Sollten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einem Ihrer Mitarbeiter entstehen, so haften wir für den eingetretenen Schaden bereits bei fahrlässiger Verursachung. Im Übrigen haften wir nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
2. Mit der Übergabe der Ware an Sie oder an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr auf Sie über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Sie zu vertreten haben oder nehmen Sie Lieferungen nicht rechtzeitig an, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr freihändig zu verkaufen und die sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen; statt dessen können wir nach Ablauf der Nachfrist auch vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3. Zur Erhaltung etwaiger Mängelansprüche sind Sie verpflichtet, die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen und uns einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen, damit wir diesen beheben oder nachliefern können. Zeigt sich ein Mangel später, so müssen Sie die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels veranlassen. Ansonsten würde die Ware als genehmigt gelten und Sie wären mit Ihren Ansprüchen ausgeschlossen.
4. Selbstverständlich stehen Ihnen, sollte ein Mangel tatsächlich einmal vorliegen, die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche und Rechte zu. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen selbstverständlich wir. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie - unabhängig von etwaigen Schadens-ersatzansprüchen - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen können Sie jedoch nicht verlangen.
5. Sollten Ihnen Mängelansprüche zustehen, so verjähren diese in einem Jahr nach Lieferung der Waren.
§ 6 Schutzrechtsverletzungen
1. Sie verpflichten sich, unsere gewerblichen Schutzrechte (Markenrechte, Urheberrechte, etc.) zu beachten und uns Ihnen bekannt gewordene Verstöße Dritter mitzuteilen.
2. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung ist es Ihnen nicht gestattet, unsere Bilder zu verwenden, bzw. von unseren Internetseiten zu kopieren.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie haben uns daher unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, damit wir unsere Rechte wahrnehmen können.
2. Besteht bereits eine laufende Geschäftsbeziehung, behalten wir uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen einstellen, erstreckt sich der Eigentums-vorbehalt auch auf den ausdrücklich oder stillschweigend anerkannten Saldo (Kontokorrentvorbehalt).
3. Selbstverständlich geben wir Ihnen das Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr. Wir müssen lediglich darauf bestehen, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura - Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns abgetreten werden. Diese Abtretung erfolgt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die uns zustehende Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon allerdings unberührt. Wir verzichten jedoch auf die Einziehung der Forderung, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere von Ihnen kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Ihre Zahlungen eingestellt wurden.
4. Wir räumen Ihnen weiter das Recht zur Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache ein. Diese erfolgen aber stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwart-schaftsrecht an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Sache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt im Falle der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilig Miteigentum übertragen und Sie das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns ver-wahren.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Gegen unseren Zahlungsanspruch können Sie nur aufrechnen, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur dann befugt, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Datenschutz; Passwort
1. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Anschrift und Email-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die mit der Warenzustellung beauftragt sind und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
2. Sie erhalten von uns ein persönliches Login-Passwort zum Besuch der speziell für den Fachhandel reservierten Bereiche auf unserer Website und unseren Internet-Shops. Sie verpflichten sich, Ihre persönlichen Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an andere Fachhändler oder Endverbraucher weiterzugeben.
3. Unsere Preislisten dürfen Endverbrauchern weder gezeigt noch ausgehändigt werden.
§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Der Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 84579 Unterneukirchen.
3. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen. Gerne können wir über Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages verhandeln. Allerdings müssen diese Änderungen und Ergänzungen dann in Schriftform erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.